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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Jana Löffler – Social Consulting Einzelunternehmen, Inhaberin: Jana Löffler
Wilhelmstr. 45 72336 Balingen
E-Mail: info@socialconsulting.agency
USt-ID: DE334547354
§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen von Jana Löffler – Social Consulting (nachfolgend „Anbieterin“) gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“), auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn die Anbieterin Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
  3. Alle Vereinbarungen sind im Vertrag schriftlich niedergelegt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
  4. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gem. § 14 Abs. 1 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
  1. Angebote der Anbieterin können – soweit nicht abweichend angegeben – innerhalb von 14 Tagen angenommen werden.
  2. Ein Kostenvoranschlag der Anbieterin stellt kein Angebot dar. Der Auftraggeber kann darauf basierend ein Angebot abgeben, das die Anbieterin innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen kann.
  3. Grundlage der Beauftragung ist neben dem Angebot das vom Auftraggeber bereitzustellende Briefing, sofern nicht anders vereinbart. Es hat in Textform (z. B. E-Mail) und vor Beginn der Leistungserstellung zu erfolgen.
  4. Jede Änderung oder Ergänzung des Leistungsumfangs ist in Textform zu vereinbaren. Etwaige Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
  5. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet die Anbieterin keinen konkreten Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl neuer Kunden oder Anfragen).
  6. Die Anbieterin darf Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder Drittanbieter (z. B. Freelancer) erbringen lassen.
  7. Der Auftraggeber erbringt alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf Anforderung bzw. wie abgesprochen unverzüglich.
  8. Ist die Anbieterin aus Gründen aus der Sphäre des Auftraggebers an der Leistungserbringung gehindert, bleibt ihr Vergütungsanspruch unberührt.
  9. Termine werden von den Parteien gemeinsam vereinbart. Im Übrigen ist die Anbieterin in der Durchführung nach Zeit und Ort frei.
  10. Rechtliche Prüfungen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) sind nicht Teil des Leistungsumfangs; die rechtliche Absicherung liegt beim Auftraggeber. Im Zweifel empfiehlt die Anbieterin die Konsultierung eines Rechtsberaters.
§ 3 Preise und Zahlungen
  1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, soweit nicht anders geregelt, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug per Überweisung fällig. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Erstreckt sich die Leistung über mindestens zwei Monate, kann die Anbieterin Teilzahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen verlangen, auch wenn diese nur als Arbeitsgrundlage vorliegen.
  3. Unvorhersehbarer Mehraufwand ist zusätzlich zu vergüten.
  4. Eine branchenübliche Korrekturschleife ist im Preis enthalten; sie umfasst das gesammelte Feedback aller beteiligten Personen. Weitere Korrekturschleifen werden nach Stundensatz gesondert berechnet; ohne vereinbarten Stundensatz gilt ein Satz von 150,00 € netto.
  5. Anfragen an Vorlieferanten (z. B. Veranstaltungs-, Fotoproduktions-, Druck- und Versandkosten) werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers eingeholt und von ihm freigegeben und beauftragt.
  6. Reise- und Übernachtungskosten werden gegen Beleg ohne Aufschlag weiterberechnet. Vereinbart sind: Flüge innerhalb Deutschlands Economy, innerhalb Europas Economy+, Bahn 1. Klasse. PKW-Fahrten werden mit 0,50 € je Kilometer zzgl. etwaiger Leihwagenkosten berechnet.
  7. Die Anbieterin darf Übernachtungen buchen, wenn die Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 2 ArbZG einschließlich Reisezeit überschritten würde, typischerweise bei einer An- und Abreise von Tür zu Tür von mehr als 3 Stunden.
  8. Die Anbieterin berechnet gemäß § 9 Abs. 4a EStG einen Verpflegungsmehraufwand: 15 € bei einer reisebedingten Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie für An- und Abreisetage, 30 € bei mindestens 24 Stunden. Er wird unabhängig von Anzahl und Wert der Mahlzeiten mit der Vergütung berechnet.
§ 4 Absage, Verschiebung und vorzeitige Vertragsbeendigung
  1. Bei Werkleistungen findet § 648 BGB Anwendung; es wird vermutet, dass der Anbieterin mindestens zehn (10) Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen.
  2. Beendet der Auftraggeber einen Vertrag über sonstige Leistungen ganz oder teilweise vorzeitig, ohne hierzu berechtigt zu sein, steht der Anbieterin ein pauschalierter Schadensersatz von zwanzig (20) Prozent der vereinbarten Vergütung zu.
  3. Verschiebt der Auftraggeber einen Termin (z. B. Workshop, Kick-off, Mentoring, Content Sparring, Training – remote oder vor Ort) weniger als zwei Werktage vorher, steht der Anbieterin ein pauschalierter Schadensersatz von zwanzig (20) Prozent zu. Etwaige Reisekosten für Vor-Ort-Termine werden zusätzlich berechnet.
  4. Bei vollständiger Absage eines solchen Termins weniger als eine (1) Woche vorher steht der Anbieterin ein pauschalierter Schadensersatz von sechzig (60) Prozent der vereinbarten Vergütung zu.
  5. Der Anbieterin bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Nutzungsrechte
  1. Die Anbieterin stellt dem Auftraggeber als Teil der Leistung Arbeitsanleitungen zur Verfügung. Diese umfassen insbesondere Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, erworbenes Know-how, Materialien, Konzepte, (elektronische) Dateien und Handbücher (jeweils „Inhalte“).
  2. Alle Rechte an den Arbeitsanleitungen und Inhalten verbleiben bei der Anbieterin.
  3. Der Auftraggeber erhält ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung ein einfaches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Arbeitsanleitungen und Inhalten.
  4. Absatz 3 steht unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung gemäß der jeweiligen Zahlungsvereinbarung.
  5. Vervielfältigung, Reproduktion oder Verbreitung (ganz oder auszugsweise, in jeglicher Form) sowie Bearbeitungen oder Umgestaltungen nach § 23 UrhG, einschließlich Übersetzungen, sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Anbieterin untersagt.
  6. Ausgenommen ist das Recht des Auftraggebers, die Inhalte herunterzuladen und ausschließlich zur internen Verwendung durch benannte Mitarbeiter auf unternehmensinternen Speichersystemen bereitzustellen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
  7. Bei Verstoß gegen Absatz 5 zahlt der Auftraggeber eine von der Anbieterin festzusetzende und im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe.
  8. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Anbieterin die erbrachte Leistung als Referenz auf ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen benennt, dafür Auszüge der Ergebnisse abbildet, die Website des Auftraggebers verlinkt und Name, Marke und Logo nutzt. Das Einverständnis ist mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.
§ 6 Haftung
  1. Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf die der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Soweit die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Der Auftraggeber gewährleistet, dass überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Texte) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
  5. Die Anbieterin haftet nicht für Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers, soweit diese von ihm bereitgestellt oder öffentlich zugänglich gemacht wurden. Sie schuldet, soweit nicht anders vereinbart, keine patent-, urheber- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Konzepte und Entwürfe.
  6. Übergibt der Auftraggeber die Freigabe und Veröffentlichung von Inhalten an die Anbieterin (z. B. im Community-Management), erfolgt zunächst ein Briefing (Gespräch oder E-Mail); die Anbieterin agiert dann ausschließlich auf dessen Basis.
§ 7 Verwertungsgesellschaften
  1. Der Auftraggeber führt etwaige Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) ab. Zahlt die Anbieterin diese zunächst, erstattet der Auftraggeber sie gegen Nachweis – auch nach Vertragsende im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
  1. Bewertungen (Sterne, Kommentare) in sozialen Medien (z. B. Google, Trustpilot, LinkedIn) geben die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf Anforderung in Textform werden sie dauerhaft entfernt; dies gilt auch nach Vertragsende.
  2. Nimmt der Auftraggeber an Communitys oder Gruppen der Anbieterin (z. B. auf LinkedIn) teil, wahrt er dort deren Interessen. Die Anbieterin darf ihn bei Verletzung dieser Interessen (z. B. durch geschäftsschädigende Äußerungen) vorübergehend oder dauerhaft ausschließen.
§ 9 Vertraulichkeit
  1. Vertrauliche Informationen sind alle unternehmensbezogenen Informationen, die der anderen Partei in beliebiger Form offengelegt werden, insbesondere Geschäfts-, Marketing- und Finanzinformationen, Spezifikationen und Entwürfe der Anbieterin.
  2. Nicht vertraulich sind Informationen, die (i) ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden, (ii) ihr bereits vor Offenlegung bekannt waren, (iii) rechtmäßig von einem berechtigten Dritten erlangt oder (iv) unabhängig ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
  3. Während der Geschäftsbeziehung und für drei (3) Jahre danach halten beide Parteien vertrauliche Informationen geheim und nutzen sie nur für die Zusammenarbeit. Eine Offenlegung ist nur gegenüber Personen zulässig, die davon im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen müssen.
  4. Eine Offenlegung aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder zwingenden Rechts ist zulässig; die offenlegende Partei ist zuvor unverzüglich schriftlich zu informieren. Im Übrigen bleiben die Geheimhaltungspflichten bestehen.
§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Stand: 23. Juni 2026
  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Anbieterin in Balingen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Balingen.
Seit 2020 betreuen und beraten wir Unternehmen mit klarem Fokus auf Neukundengewinnung und Personalgewinnung über LinkedIn.
Jana Löffler geb. Flacke
Gründerin und Inhaberin
jana.loeffler@socialconsulting.agency Telefon: 01708163345